Individuelle Begleitung und Case Management

Hier finden Sie:

Informationen zu kantonalen Angeboten, Strukturen und Konzepten zu individueller Begleitung und Case Management in der Berufsbildung.

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Begleitmassnahmen für Lernende in der zweijährigen Grundbildung

Der Anspruch der Lernenden auf individuelle Begleitmassnahmen ist im neuen Berufsbildungsgesetz definiert. Im eidg. Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 findet man folgenden Artikel zu fachkundiger individueller Begleitung:

Art. 18 Berücksichtigung individueller
          Bedürfnisse

2 Der Bundesrat erlässt besondere Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung von Personen mit Lernschwierigkeiten in zweijährigen beruflichen Grundbildungen.

In der eidg. Berufsbildungsverordnung vom  19. November 2003 wird erläutert:

Art. 10  Besondere Anforderungen an die
           zweijährige Grundbildung

4 Ist der Bildungserfolg gefährdet, so entscheidet die kantonale Behörde nach Anhörung der lernenden Person und der Anbieter der Bildung über eine fachkundige individuelle Begleitung.

5 Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.

Lernende sollen gezielt gefördert und unterstützt werden, damit sie die berufliche Grundbildung erfolgreich beenden können. Die individuelle Begleitung soll an allen Lernorten erfolgen und umfasst einerseits  pädagogisch-didaktische Förderangebote wie Stütz- und Förderkurse und spezifische Lernformen, andererseits Hilfestellungen bei psychosozialen Fragen. Diese Angebote sollen den Lernenden einen erfolgreichen Lehrabschluss ermöglichen. Das Angebot richtet sich sowohl an Lernende wie an die Ausbildenden. Hindernisse sollen früh erkannt, gezielte Massnahmen effektiv eingeleitet werden.

Verschiedene Kantone sind bereits damit beschäftigt, Umsetzungsprojekte zu den individuellen Begleitmassnahmen zu entwickeln: Es bestehen in einigen Kantonen bereits gesetzliche Grundlagen, Konzepte und Modelle für  Begleitstrukturen. Einige sind nur für Lernende der zweijährigen Grundbildung geschaffen worden, andere umfassen Leistungen für weitere Gruppen. Es besteht eine grosse Heterogenität in der Umsetzung dieser Massnahmen. Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von der Fachstelle PFM vorliegenden Informationen.

Eine Arbeitsgruppe SBBK wurde vom BBT damit beauftragt, Grundlagen für individuelle Begleitmassnahmen zu erarbeiten. Ergebnisse sind Ende 2006 zu erwarten.




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